Seit Montag, 13. September 2021, gilt national eine ausgeweitete Zertifikatspflicht. Das Zertifikat gilt ab 16 Jahren nach 3G-Regel (Geimpfte, Genesene und Getestete) und ist befristet bis 24. Januar 2022. Die Aktivitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) werden durch die COVID-Verordnung und das Rahmenschutzkonzept des DOJ geregelt. Der DOJ hat das aktualisierte Rahmenschutzkonzept am 14. September 2021 aufgeschaltet.
Die Bemühungen der okaj zürich, die Einschränkungen für 16-20-Jährige aufzuheben, haben noch nicht gefruchtet – im Kanton Zürich gelten leider weiterhin, wie in den meisten übrigen Kantonen der Schweiz, die nationalen Bestimmungen.
Ihr findet das aktualisierte Rahmenschutzkonzept, die wichtigsten Neuerungen und unsere Empfehlungen wie immer unter https://okaj.ch/covid-19/neuste-empfehlungen.