Neue Massnahmen des Bundesrats ab 19. Oktober 2020
- Verboten: Menschenansammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum
- Maskenpflicht ab 12 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Geschäfte, Bibliotheken, Kinos, …)
- Maskenpflicht ab 12 Jahren im öffentlichen Raum an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs (Zug, Bus, Tram) und an Flughäfen
- Private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen: nur sitzend konsumieren, Maskenpflicht für Stehende ab 12 Jahren, Kontaktdaten erheben
- In Restaurants, Bars, Clubs: nur sitzend konsumieren
- Home-Office-Empfehlung